Alles rund um Ehe und Familie

Ehe- und Familienrecht, Ehescheidung

Sinnvoll ist es, rechtliche Beratung bereits vor einer Eheschließung oder Eingehung einer Partnerschaft in Anspruch zu nehmen. Ehe und Lebensgemeinschaft haben unterschiedliche Rechtswirkungen, die vertraglich näher geregelt werden können (Ehevertrag, Partnervertrag).

Langjährige Erfahrung in mittlerweile unzähligen Ehescheidungsverfahren garantieren Ihnen kompetente Beratung in allen rechtlichen Fragen rund um Scheidung, Unterhalt oder Vermögensaufteilung. In Notsituationen können wir einstweilige Maßnahmen, wie eine Wegweisung oder Unterhalt, durchsetzen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen zur Obsorge sowie zum Kontaktrecht zu Ihren Kindern und berechnen den Unterhaltsanspruch (Alimente).

Unser Ziel ist es - wenn schon eine Trennung unumgänglich erscheint - durch entsprechende Verhandlungen und Argumentation mit dem anderen Teil ein Einvernehmen zu erreichen, damit langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.

Wenn ein strittiges Verfahren notwendig ist, vertreten wir Sie mit persönlichem konsequenten Einsatz bei Scheidungs-, Obsorge- oder Unterhaltsverfahren vor Gericht.

Wenden Sie sich an uns,
wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen:

  • Trennung & Scheidung – was darf ich, was muss ich?
  • Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
  • Was steht mir bei der Scheidung zu?
  • Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?
  • Was passiert mit den Kindern?
  • Wie hoch sind die Alimente für die Kinder?
  • Bekomme ich Ehegattenunterhalt?
  • Eingetragene Partnerschaft – was ist das, Rechte und Pflichten?