Alles rund um Leben und Vorsorge

Vorsorge & Pflege, Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht & Sachwalterschaft

Es gibt Vorsorgemöglichkeiten für den Fall des Verlusts der eigenen Geschäftsfähigkeit, diese Instrumente sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Dabei handelt es sich um schriftliche Willenserklärungen, mit der Sie bereits jetzt für den Fall einer schweren Erkrankung eine medizinische Behandlung ablehnen, eine Vertrauensperson einsetzen oder Personen bestimmen können, die keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erhalten dürfen. Für den Fall, dass einmal eine Sachwalterbestellung notwendig  wird, können Sie eine bestimmte Person als Sachwalter anregen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt – solange Sie noch geschäftsfähig sind – selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter für Sie entscheiden und Sie vertreten soll, wenn Ihre Geschäftsfähigkeit nicht mehr besteht. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie an einer Krankheit leiden, die mit fortschreitender Entwicklung Ihr Entscheidungsvermögen beeinträchtigen kann (zB beginnende Altersdemenz oder Alzheimer), es kann aber damit auch für die Situation vorgesorgt werden, wenn Sie einen Unfall erleiden und dadurch eingeschränkt sind. 

Wir sind als Sachwalter tätig und vertreten damit Personen, die aufgrund ihres Alters oder einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre Geschäfte für sich selbst wahrzunehmen.

Wenden Sie sich an uns,
wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen:

  • Wofür ist ein Sachwalter bzw. eine Sachwalterin notwendig?
  • Was ist eine Vorsorgevollmacht? Welche Regelungen sind für mich passend und wichtig?
  • Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll und was regelt man damit?

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