Alles rund ums Strafrecht

Verteidigung im Strafverfahren

Wenn Sie Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren sind, vertreten wir Sie vor Polizei und Gericht, begleiten Sie zu den Vernehmungen, nehmen Akteneinsicht, bereiten Sie auf den Prozess vor und stellen die notwendigen Anträge. Bereits Ihre erste Einvernahme ist entscheidend für das weitere Verfahren. Daher ist eine rechtzeitige Besprechung und Vorbereitung auf den Prozess wichtig. Wir beraten Sie darüber, wie Beweise gesichert werden können und welche Unterlagen, Zeugen und Urkunden benötigt werden.

Als Opfervertreter kümmern wir uns darum, dass Ihre Ansprüche als Privatbeteiligter im Strafverfahren geltend gemacht werden und setzen Ihre Schadenersatzforderungen (insbesondere Schmerzensgeld) durch. 

Im Rahmen der Verfahrenshilfe betreuen wir die uns zugewiesenen Fälle. Einem Beschuldigten oder Angeklagten wird im Strafverfahren ein Verteidiger beigegeben, wenn er selbst nicht in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung des Unterhaltes für sich und seine Familie die Kosten zu bezahlen und die Beigebung eines Strafverteidigers erforderlich ist. Dies ist zB bei verhängter Untersuchungshaft, bei schwieriger Sach- und Rechtslage oder zur Ausführung eines Rechtsmittels der Fall. 

Wenden Sie sich an uns,
wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen:

  • Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen – was bedeutet das, was habe ich zu tun?
  • Wie erfahre ich, was Zeugen ausgesagt haben?
  • Wie verhalte ich mich im Strafverfahren? Was muss ich sagen, was darf ich sagen? Muss ich vor Gericht die Wahrheit sagen?
  • Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Muss ich eine Diversion annehmen? Wie hoch kann eine  Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (Haft) in meinem Fall sein? Kann die Strafe bedingt nachgesehen werden?
  • Ich habe eine Ladung als Geschworener oder Schöffe – muss ich das machen?