Freispruch für vermeintliche Diebin

(oder: die Tücken der Technik)

 

Unsere Mandantin, angeklagt wegen Diebstahls, musste sich beim Bezirksgericht Schwechat verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, € 11 aus einer Gemeinschafts-Waschküche einer Wohnhausanlage gestohlen zu haben.

Eines abends (es war ein Sonntag) ging die Mandantin in die Waschküche, um das gekippte Fenster zu schließen, da es in der Waschküche und damit auch in ihrer angrenzenden Wohnung bereits sehr kalt war.  

Ein Nachbar hatte dort eine Kamera installiert. Dieser Nachbar erstattete am darauffolgenden Montag Anzeige: unsere Mandantin hätte € 11, die er am Montag (!) in der Waschküche liegengelassen hatte, gestohlen. 

Im Zuge der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass die Mandantin nur am Sonntag, nicht aber am Montag, in der Waschküche war. Die Lichtbilder, auf denen unsere Mandantin zu sehen war, stammten alle vom Sonntag. Es war auf diesen Bildern auch nicht zu erkennen, dass die Mandantin irgendetwas eingesteckt hätte. 

Den Angaben des Zeugen, dass das Datum auf der Kamera falsch eingestellt worden sei, folgte das Gericht nicht.   

All diese Umstände konnten wir im Verfahren herausarbeiten und somit einen Freispruch für unserer Mandantin erreichen.