Neue Rechtsprechung zum Kindesunterhalt: Familienbonus Plus

Die steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen erfolgt ausschließlich durch den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag

In der Entscheidung 4 Ob 150/19s hat sich der OGH mit der Frage beschäftigt, wie sich der - durch das Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, in § 33 Abs 3a EStG neu eingeführte und erstmals für das Kalenderjahr 2019 zustehende - Familienbonus Plus auf die Bemessung des Kindesunterhalts auswirkt und ob die bisher in der Judikatur des Obersten Gerichtshofs gebräuchliche formelhafte Berechnungsmethode zur steuerlichen Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen durch die Anrechnung von Transferleistungen dadurch eine Änderung erfährt. Er hat diese Frage - unter Zugrundelegung der Zielrichtung der neuen steuergesetzlichen Maßnahme und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur steuerlichen Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen - wie folgt beantwortet:

Beim Familienbonus Plus handelt es sich -so wie beim Unterhaltsabsetzbetrag - um einen echten Steuerabsetzbetrag. Der Gesetzgeber hat den Familienbonus Plus mit der Zielsetzung eingeführt, die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Entlastung der Geldunterhaltspflichtigen nunmehr durch die erwähnten steuergesetzlichen Maßnahmen herbeizuführen. Dadurch findet eine Entkoppelung von Unterhalts- und Steuerrecht statt. Die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen erfolgt nunmehr durch den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag. Der Familienbonus Plus ist nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; eine Anrechnung von Transferleistungen findet nicht mehr statt. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag bleiben damit unterhaltsrechtlich neutral.

Diese Grundsätze gelten jedenfalls für die Unterhaltsbemessung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Die Frage, ob diese Rechtsprechung auch für ältere Kinder gilt, bleibt ausdrücklich unbeantwortet.

OGH Entscheidung: OGH 4 Ob 150/19s