Rückforderung zuviel bezahlter Kreditkosten

Wenn die Bank bei vorzeitiger Abdeckung des Kredits die gesamten Kreditkosten in Rechnung stellt ...

... ist das nicht gerechtfertigt.

Sachverhalt:

Der Kläger (Verbraucher) hat mit der Beklagten (Bank) im Jahr 2018 zwei Kreditverträge zur Wohnraumschaffung abgeschlossen (Laufzeit: 419 und 240 Monate). Erfreulicherweise konnte er beide Darlehen bereits nach einer Laufzeit von nur 16 Monaten vollständig tilgen. Die Bank verweigerte allerdings die Rückerstattung der aliquoten „laufzeitunabhängigen Kosten“ mit der Begründung, dass dies dem klaren Gesetzeswortlaut entspreche. 

Wir haben für unseren Klienten Klage gegen die Bank auf Rückerstattung der laufzeitunabhängigen Kosten eingebracht. Das Erstgericht (BG für Handelssachen Wien) ist unserer Argumentation gefolgt. 

Aus der rechtlichen Begründung: 

Mit der Verbraucherkredit-Richtlinie 2008/48/EG betreffend Konsumkredite und der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie 2014/17/EU betreffend Wohnraumschaffung hat die EU angeordnet, dass bei vorzeitiger Rückzahlung der Kreditvaluta sämtliche mit der Aufnahme des Kredites verbundenen Kosten anteilig zu refundieren sind, dem Kreditgeber dafür im Austausch jedoch für die vorzeitige Rückzahlung unter gewissen Voraussetzungen eine Entschädigung im Sinne eines Vorfälligkeitsentgelts zusteht. 

In § 16 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) bzw. § 20 Abs 1 Hypothekarimmobiliengesetz (HiKrG) wurde jedoch vom österreichischen Gesetzgeber – entgegen dem Wortlaut der Richtlinien – folgendes normiert:

„Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. … Die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand … laufzeitabhängige Kosten verringern sich verhältnismäßig.“

und die Richtlinie damit nicht ausreichend umgesetzt. Die österreichische Rechtslage war daher für den Verbraucher nachteiliger, als dies von der EU vorgesehen war. 

In der Entscheidung „Lexitor“ C 383/18 hat der EuGH aufgrund einer von einem polnischen Gericht eingebrachten Vorlagenfrage zur Verbraucherkreditrichtlinie dargestellt, dass gemäß dem klaren Wortlaut der Richtlinie und den mit ihr verfolgten Zielen (Verbraucherschutz, einheitlicher Binnenmarkt, Freizügigkeit der EU-Bürger, Vergleichbarkeit der Produkte) sämtliche Kreditkosten anteilig zu refundieren sind. 

Wir waren der Ansicht, dass die Entscheidung „Lexitor“ aufgrund der wortgleichen Gesetzesbestimmungen in Verbraucherkredit- bzw. Immobilienkreditgesetz auch auf Kredite zur Wohnraumschaffung anwendbar sein muss. Die Bank berief sich jedoch auf den vermeintlich klaren Wortlaut des HIKrG, wonach nur laufzeitabhängige Kosten anteilig zu refundieren sind.  

Diese für die Banken natürlich profitablere Rechtsansicht führt jedoch zu einer willkürlichen Schlechterstellung des Verbrauchers, die der EU-Gesetzgeber mit der Richtlinie gerade verhindern wollte!

Es obliegt alleine der Entscheidungsgewalt der Banken, welche Kosten bei Abschluss des Kredites bzw. während dessen Laufzeit verrechnet werden. Wenn laufzeitabhängige Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung zu refundieren sind, können Banken natürlich möglichst viele Kosten als "laufzeitunabhängige Kosten" bei Vertragsabschluss deklarieren, um diese dann bei vorzeitiger Rückzahlung nicht anteilig refundieren zu müssen. 

Das BH HS ist unserer Ansicht gefolgt, wonach aufgrund der Entscheidung „Lexitor“ im Wege der Analogie das Gesetz insofern zu korrigieren ist, dass auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zu refundieren sind. 

Anmerkung: 

Auch der österreichische Gesetzgeber hat auf die Entscheidung „Lexitor“ reagiert und in beiden Bestimmungen, dass Wort „laufzeitabhängige“ gestrichen, sodass nun auch in den österreichischen Gesetzen klargestellt ist, dass bei vorzeitiger Rückzahlung sämtliche Kosten anteilig zu refundieren sind. 

Da die Bestimmungen aufgrund der normierten Übergangsregelungen jedoch nicht für alle bereits abgeschlossenen Kreditverträge gelten, wird auch der Weg über die Analogie noch längere Zeit nützlich und notwendig sein.