Ruhe in Frieden

... damit Ihr letzter Wille nicht an letzter Stelle steht:

Sorgen Sie vor, um bei Erbschaften Streit und Missgunst zu verhindern.

 

Wir beraten Sie gerne.

 

Vorsorge ist besser als Nachsicht

Verantwortung für die Zukunft von Angehörigen oder eines Unternehmens macht es notwendig, über den eigenen Tod hinaus zu denken und die Nachfolge zu regeln. Kommt das Ende „aus heiterem Himmel“ oder ist zwar eine Regelung vorbereitet, aber unzutreffend formuliert, so folgt statt Absicherung leider oft das Gegenteil.

Aus diesem Grund gibt es im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ ein anwaltliches Beratungspaket, den „Erbrechts - Check“, zum Fixpreis von EUR 120 (inkl. USt) für ein Beratungsgespräch. Vorsorgend soll Klarheit über zwingende Bestimmungen des Erbrechtes geschaffen und die Frage beantwortet werden, wie der eigene Wille in der Erbfolge bestens abgesichert werden kann.

In einem gemeinsamen, individuellen Gespräch beantworten wir Ihnen erbrechtliche Fragen und können wir Sie auf mögliche Probleme aufmerksam machen, sodass Sie entscheiden können, ob und welche Vorsorge sinnvoll ist.

Welche Fragen sind zu klären?

  • Abklärung des im Erbweg zu übertragenden Vermögens
  • Abklärung des erb- und pflichtteilsberechtigten Personenkreises
  • Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen (Erbseinsetzung, Legat)
  • Formanforderungen an die Erklärung des letzten Willens
  • Voraussetzungen für Pflichtteilsminderung bzw. Enterbung
  • Zuwendungen zu Lebzeiten und deren Anrechenbarkeit auf den Erbteil
  • Pflichtteilsverzicht
  • Erörterung der schenkungs- bzw. erbschaftssteuerlichen Rahmenbedingungen 

Vertretung im Verlassenschaftsverfahren

Allgemein bekannt ist, sein, dass Rechtsanwälte in vielen Fällen im Verlassenschaftsverfahren als Parteienvertreter auftreten und ihre Mandanten bei der Geltendmachung oder bei der Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen unterstützen.

Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass auch Rechtsanwälte eine Abhandlung durchführen können. Dazu ist es erforderlich, dass die Erben gemeinsam einen Rechtsanwalt mit der Durchführung der Abhandlung im schriftlichen Wege beauftragen. Die Erbantrittserklärung und Schlussanträge können im Schriftwege direkt an das zuständige Bezirksgericht gestellt werden. Allenfalls kann ein Erbenübereinkommen verfasst werden. In diesem Falle ist eine formelle Abhandlungstagsatzung nicht notwendig. Dadurch kann insbesondere in Fällen, in denen ein klarer Sachverhalt vorliegt, eine rasche und kostengünstige Erledigung herbeigeführt werden.

Der Rechtsanwalt kann dabei aufgrund seiner Tätigkeit als Parteienvertreter in den verschiedensten Rechtsmaterien seine volle Erfahrung einbringen.