Thema Tier

Wer ist Tierhalter?

Wer haftet, wenn ein Tier jemanden verletzt?

Welche Pflichten haben Tierhalter?

Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick:

(erschienen in NÖN, 16.10.2017)

Tierhalter haften für ihre Tiere. Wird jemand durch ein Tier verletzt, so kann er vom Tierhalter Schadenersatz, insbesondere Schmerzengeld, verlangen. Das Gesetz regelt, dass derjenige verantwortlich ist, der das Tier nicht ordentlich verwahrt hat.

Aber wer ist überhaupt Tierhalter?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Eigentümer eines Tieres der Halter ist. Im Tierschutzgesetz ist der Begriff definiert: Halter ist jene Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat. Wenn man also mit dem Hund des Nachbarn Gassi geht und dieser springt einen anderen Fußgänger an und verletzt ihn, so haftet man selbst dafür.

Um Schadenersatzbeträge nicht selbst abdecken zu müssen, ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter zu empfehlen. Oft ist sie in der Eigenheimversicherung inkludiert oder über eine Zusatzprämie bei der Haushaltsversicherung abschließbar.

Ein Hundehalter muss außerdem beachten, dass er seinen Hund nur Personen überlassen darf, die dafür geeignet sind und die notwendige Erfahrung aufweisen.

Eine weitere Pflicht des Hundehalters ist es, die Exkremente des Hundes an öffentlichen Orten unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. An öffentlichen Orten müssen Hunde außerdem an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. All dies regelt das NÖ Hundehaltegesetz.

Das Halten von Hunden ist im Gegensatz zu anderen Haustieren steuerpflichtig. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und kann daher unterschiedlich hoch ausfallen.