Neues aus der Rechtsanwaltskanzlei

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Immobilienkauf wird vorübergehend günstiger

Gebührenbefreiung zur Anschaffung von Wohnimmobilien für die eigene Nutzung

Der Nationalrat hat am 20.3.2024 eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes beschlossen, mit dem eine Begünstigung für die Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Erwerberin:des Erwerbers geschaffen wird. Damit soll die Anschaffung von Wohnimmobilien für die eigene Nutzung unterstützt werden.


Das Gesetz sieht unter anderem eine Gebührenbefreiung bei der Eintragung zum Erwerb eines Eigentums oder Baurechts an einer Liegenschaft, das der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbers dient, bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00, sowie bei der Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Liegenschaft samt Gebäuden aufgenommen werden, vor.

Das dringende Wohnbedürfnis ist durch eine entsprechende Hauptwohnsitz-Meldung nachzuweisen.

Die Regelungen (§ 25a, § 25b, § 25c GGG) treten mit 01.04.2024 in Kraft und gelten konkret für Immobilienkäufe nach dem 31.03.2024. Vererbte oder geschenkte Liegenschaften sind nicht von der Gebührenbefreiung umfasst. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet und gilt demnach bis 30.06.2026.

Für detaillierte Informationen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung. Wir errichten die Verträge so, dass sie auf Ihre persönliche Situation bestmöglich abgestimmt sind (inklusive Steuerberechnung und grundbücherlicher Durchführung).